Seit Jahresbeginn werden vermehrt pflegebedingte Aufwendungen für Bewohnerinnen und Bewohner in einer vollstationären Pflegeeinrichtung übernommen. Ermöglicht wurde dies durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), welches seit dem 01.01.2022 in Kraft ist. Das bedeutet eine finanzielle Entlastung für viele Pflegebedürftige.
„Gute Pflege ist teuer. Doch nun bekommen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner eine Kostenreduzierung zu spüren. Seit Jahresbeginn sollen insbesondere langjährige Pflegebedürftige in stationärer Pflege finanziell entlastet werden. Pflegekassen werden ab sofort bis zu 70 % des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege übernehmen. Das macht für einige Betroffene schon richtig viel aus“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Umso länger der Aufenthalt im Heim, desto höher der Zuschuss seitens der Pflegekassen für den pflegebedingten Eigenanteil. „Wer länger auf ein Pflegeheim angewiesen ist, hat auch eine größere finanzielle Hürde zu stemmen. Daher freue ich mich, dass die Regelung des GVWG nun in Kraft ist und für viele Betroffene finanzielle Entlastung bietet. Wir müssen an der Entlastung allerdings ganz sicher weiter arbeiten“, so Heidenblut.
Unabhängig von der Pflegestufe bleibt der zu zahlende Eigenanteil gleich. Die finanzielle Entlastung variiert je nach Dauer der stationären Pflege im Pflegeheim.