Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hat der Bundestag am Freitag neben einer notwendigen Pflegereform auch die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung ermöglicht.
„Wenn es um das Rauchen geht, ist jeder Tag ein guter Tag, um damit aufzuhören. Doch die Rauchentwöhnung ist für viele eine Mammutaufgabe. Umso wichtiger ist es, dass wir alles unternehmen, um gewillte Rauchentwöhner:innen auf ihrem Weg zu unterstützen. Im Rahmen des GVWG bieten wir daher schwer abhängigen Raucherinnen und Rauchern neue Anreize für den Rauchausstieg“, so der drogenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Heidenblut. Das Gesetz sieht einen einmaligen Leistungsanspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Programms vor. „Die Kostenübernahme setzt ein wichtiges Zeichen. Sie erleichtert schwer abhängigen Raucherinnen und Rauchern den Ausstieg. So werden Gesundheitsschäden reduziert oder ganz vermieden. Ich habe mich schon lange für eine entsprechende Änderung ausgesprochen und bin nun sehr froh, dass wir eine gemeinsame Lösung im Sinne der Raucher:innen gefunden haben“, so Heidenblut weiter.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll weitere Details regeln, unter anderem die Festlegung von Voraussetzungen für die Verordnung der Arzneimittel zur Tabakentwöhnung.