Seit Januar 2021 können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen. Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen sind die Antragsfrist und das Förderprogramm nun bis zum 31. Mai verlängert.
„Es ist absolut wichtig, dass wir mit der Verlängerung des Förderprogramms die vielen Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe weiterhin in ihrer Leistung unterstützen. Denn damit unterstützen wir auch die Menschen, die von solchen Einrichtungen abhängig sind“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen rund 30.000 Menschen arbeiten, davon 13.000 Menschen mit schwerer Behinderung. Da solche Betriebe z. B. aufgrund ihrer gemeinnützigen Ausrichtung nicht die gleichen Zugänge zu Corona-Hilfen haben wie andere Betriebe, hat der Bundestag für diese Einrichtungen in 2020 100 Millionen € bereitgestellt. „Mit der verlängerten finanziellen Unterstützung aus dem Corona-Teilhabe-Fonds schließen wir eine längst überfällige Lücke der bereits beschlossenen Hilfen. Daher ermutige ich alle sozialen Dienste und Einrichtungen aus meinem Wahlkreis, die sich angesprochen fühlen und betroffen sind, Unterstützung im Rahmen des Fonds zu beantragen“, ergänzt Heidenblut.
Die vom Bundesministerium für Arbeit & Soziales erlassene und geänderte Richtlinie ermöglicht die Förderung seit Jahresbeginn bis zum 31. Mai 2021 über die Integrationsämter in den Ländern. Hilfe kann für die Monate September 2020 bis Mai 2021 beantragt werden.