Die digitale Gesundheitsversorgung auf dem Vormarsch – Neue Möglichkeiten (mit) der Digitalisierung

Heute hat der Bundestag das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) in 1. Lesung beraten, welches die Ausweitung der digitalen Gesundheitsversorgung auf den Pflegebereich, den Ausbau der Telemedizin und eine intensivere digitale Vernetzung vorsieht. So wird die digitale Patientenversorgung weiterentwickelt, optimiert und gestärkt.

„Mit dem DVPMG setzen wir die Digitalisierung im Gesundheitsbereich fort, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Pflege-Apps helfen beispielsweise Pflegebedürftigen in ihrer Alltagsbewältigung, Videosprechstunden ermöglichen Beratungen aus der Ferne auch im Notfall. Außerdem können künftig Heil- und Hilfsmittel elektronisch verordnet werden. Das DVPMG stellt die Bedürfnisse von Patient:innen in den Mittelpunkt und bietet Unterstützung quasi per Knopfdruck“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Telemedizin und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Neben dem Ausbau der Telemedizin bietet das DVPMG u. a. weitere Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePa) und der Videosprechstunde auch für Hebammen und Heil- und Hilfsmittelanbieter. „Ich freue mich, dass wir mit dem DVPMG den Kreis der Leistungserbringer:innen, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden, stetig weiter ausweiten, wie etwa jetzt für Pflegedienste und Heil- und Hilfsmittelerbringer. Das Gesetz ebnet den Weg für ein effizienteres Gesundheitssystem“, ergänzt Heidenblut.

Das DVPMG soll Mitte 2021 in Kraft treten.