Sozialschutzpaket 3.0 – andauernde Unterstützung für andauernde Ausnahmesituation

Mit dem heutigen Beschluss des dritten Sozialschutzpakets hat der Bundestag wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie über den 31. März 2021 hinaus sichergestellt. Konkret profitieren insbesondere Geringverdiener und Erwachsene, die existenzsichernde Leistung beziehen sowie Familien.

„Wenn die derzeitigen Maßnahmen fortbestehen, dann gilt das ebenso für den Schutzschirm. Mit der Verlängerung weitreichender Maßnahmen wollen wir Hilfsbedürftigen weiterhin soziale Sicherheit bieten“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut das Sozialschutzpaket III. Für 2021 bestehen der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung und die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag sowie die Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket fort. Eine Einmalzahlung von 150 Euro im ersten Halbjahr 2021 soll Leistungsberechtigte bei der Anschaffung von z. B. Schutzmasken und anderen Kosten unterstützen. Für Kultur- und Kreativschaffende wird weiterhin die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz ausgesetzt. Auch die Unterstützung sozialer Dienstleister im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes wird fortgeführt. Dazu ergänzt Heidenblut: „Für alle Betroffenen, die Existenzängste haben und die auf die Leistung sozialer Dienste und Mithilfe angewiesen sind, sind die verlängerten Maßnahmen entscheidend. Sie dienen dazu, denjenigen zu helfen, die derzeit ohnehin wenig haben.“

Die weitreichenden Hilfen sind bis zum Juni 2021 bzw. bis Ende des Jahres 2021 verlängert.