Nachbessern unbedingt notwendig! – Träger der unabhängigen Teilhabeberatungsstellen kurz vor dem Aus

Mit den Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) werden Menschen mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohte Bürger*innen seit 2018 durch eine Beratung von Betroffenen für Betroffene unterstützt. Hintergrund ist das Bundesteilhabegesetz, das die Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung vorantreiben will.

Nun bröckelt ein wichtiger Baustein für eine inklusive Gesellschaft. Den Trägern der EUTB drohen finanzielle Engpässe durch zu hohe Eigenfinanzierungsanteile und einen unangemessenen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt, dass ab Januar 2021 mehr Geld aus Eigenmitteln für die Bezahlung der erfahrenen Mitarbeiter*innen in der Beratung aufgebracht werden muss. In den neuen Bewilligungsbescheiden für 2021 werden bestehende Stellen plötzlich in eine geringere Gehaltsstufe eingruppiert. Einen Gehaltsausgleich für die bereits beschäftigten Mitarbeiter*innen können sich kleine, unabhängige Träger oft nicht leisten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut zeigt sich verärgert: „Ziel des Gesetzes ist nicht, dass die Träger in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie bis zu 20 % der Kosten selbst tragen müssen. Ziel des Gesetzes ist auch nicht, dass ein immenser Verwaltungsaufwand für kleine Träger ohne Verwaltungsapparat kaum zu bewältigen ist. Ziel ist, dass die unabhängige Teilhabeberatung hilft, die Bedürfnisse und Teilhabeziele von Betroffenen zu verwirklichen. Wir müssen politisch unbedingt nachbessern, denn die Arbeit der Selbsthilfeträger mit den vielen Betroffenen, die sich ehrenamtlich engagieren, ist nicht nur eine Bereicherung für viele Betroffene und ihre Angehörigen, sondern auch für unsere inklusive Gesellschaft und meine Heimat!“

Die Träger der Behindertenhilfe setzen sich für eine bessere Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. In einem Schreiben an die Abgeordneten im Bundestag weisen sie auf Probleme mit der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub mbH) hin, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der zuwendungsrechtlichen Administration der EUTB beauftragt wurde. Ihr Anliegen stößt bei dem SPD-Bundestagsabgeordneten Heidenblut auf Betroffenheit. „Die Arbeit der EUTBs für Menschen mit Behinderungen trifft vielerorts auf große Nachfrage und Anerkennung. Ein Ausstieg der gemeinnützigen Vereine wäre ein großer Verlust“, sagt Heidenblut abschließend.

Laut Förderrichtlinie beläuft sich deren finanzieller Eigenanteil auf 5 %, die durch Spendengelder aufgebracht werden sollen. Die Praxis zeigt jedoch, dass das Fortbestehen der unabhängigen Teilhabeberatung bei einem Eigenanteil von bis zu 20 % stark gefährdet ist. Die EUTB wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes neu eingeführt.