Projektaufruf 2020: Projektskizzen kommunaler Einrichtungen erwünscht! – Förderung von besonders sozialen und integrativen Projekten

Die Bundesregierung startet einen zweiten Projektaufruf. Gefördert werden können kommunale Sport, Jugend und Freizeitstätten. Ziel des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist es, die soziale Infrastruktur durch Investitionen zu stärken.

„Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen repräsentieren ein Miteinander und einen Zusammenhalt. Sie sind für viele Bürgerinnen und Bürger ein Ort des Wiedersehens mit Freunden oder der Flucht aus dem Alltag. Daher begrüße ich den aktuellen Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sehr.“, freut sich SPD-Abgeordneter Dirk Heidenblut.

Der Schwerpunkt des Aufrufs soll bei Sportstätten liegen, weil dort ein größerer Sanierungsbedarf vorliegt. Ausschlaggebend für eine mögliche Förderung sind investive Projekte, die eine besondere regionale oder überregionale Relevanz haben. Ein weiteres Kriterium ist der Fokus auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Das bedeutet, dass einerseits zum Beispiel verschiedene Zielgruppen angesprochen werden und Barrierefreiheit gewährleistet wird. Zum anderen, dass die Projektvorhaben durch das Einbetten in das Wohnumfeld gleichzeitig den Stadt- oder Ortsteil aufwerten. Bei der Auswahl an Projekten spielen die Klimaschutzziele ebenfalls eine wichtige Rolle.

Für diese zweite Tranche stehen dem Bund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Auch Kommunen, die sich bereits 2018 beworben haben, aber noch nicht gefördert wurden, können ihren Antrag erneut stellen. Die Mittel stehen unter Vorbehalt des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2021 in Jahresraten bis 2025 kassenmäßig zur Verfügung. Im Jahr 2021 sollen sie vollständig verpflichtet werden. Insgesamt werden 600 Millionen Euro mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt.

Kommunen, die sich angesprochen fühlen, können ihre Projektskizze bis zum 30. Oktober einreichen. Für die Umsetzung und Begleitung des Programms ist der Projektträger Jülich beauftragt und damit auch Anlaufstelle.