Nun ist auch der Einsatz von telefonischen Beratungen und Behandlungen in der psychotherapeutischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie vorübergehend ausdrücklich möglich. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie, zeigt sich erfreut:
„Endlich haben die Akteure im Gesundheitswesen reagiert und nach der Videosprechstunde auch die telefonische Behandlung bundesweit ermöglicht. Das ist ein großer Erfolg für die Versorgung von psychisch Kranken in dieser sehr belastenden Zeit. Gerade für weniger technisch bewanderte Menschen bedeutet das Telefon manchmal die einzige Kontaktmöglichkeit zur Außenwelt. Ich freue mich, dass KBV und GKV-Spitzenverband unkompliziert den Weg freigemacht haben, um vorübergehend die psychotherapeutische Versorgung per Telefon sicherzustellen und so den Bedürfnissen dieser sensiblen Gruppe gerecht zu werden.“
Konkret dürfen therapeutische Behandlungen bis zum 30.06.2020 neben dem Video auch per Telefon abgehalten werden. Dabei können pro Patient 200 Minuten für die telefonische Versorgung genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits beim Arzt oder Psychotherapeuten bekannt ist und in den letzten sechs Quartalen mindestens einmal in der Praxis war. Dies gilt auch für Neurologen, Psychiater, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
„Das garantiert neben dem notwendigen Sicherheitsabstand zu anderen Menschen auch eine weiterhin angemessene Versorgung in dieser veränderten Lebenssituation. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit viele Krisen abwenden können“, sagt der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut abschließend.