Der Bundestag hat heute das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz verabschiedet. Damit setzt das Parlament neue Vorgaben durch die EU-Medizinprodukte-Richtlinie um. Kern der Reform: Höhere Anforderungen an die Sicherheit von Medizinprodukten und engmaschigere Kontrollen durch die Behörden. Dazu sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
„Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten, wie beispielsweise Herzschrittmachern. Das wurde heute beschlossen und damit eine EU-Verordnung umgesetzt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden, allen voran das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, werden entscheidend gestärkt, was Aufgaben und Kompetenzen angeht.“
Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen zum Kampf gegen Arzneimittelfälschungen auf den Weg gebracht. Der Bundestag setzt die sogenannte Medicrime-Konvention von 2011 des Europarates vollständig um. In den einschlägigen Paragraphen wurde das Strafgesetzbuch verschärft.
Der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut (SPD) weiter: „Auch an anderer Stelle machen wir die Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten ganz konkret besser. Erst kürzlich haben wir das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Apps, die einen tatsächlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben und beispielsweise die Therapie erleichtern, werden künftig von der Krankenkasse bezahlt. Wenn der App-Hersteller das belegen kann, heißt es bald: App auf Kasse!“