Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisher auf veralteten Grundstückswerten beruhende Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Verfassungsrichter verlangen, bis 2024 die Neubewertungen aller Grundsteuerobjekte abzuschließen.

„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Wir erwarten daher, dass der Gesetzgeber hier zügig eine Lösung findet, die sowohl den Belangen des städtischen Haushalts als auch den Interessen der Grundeigentümer, Mieterinnen und Mieter gerecht wird. Eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger lehnen wir ab“, macht der SPD-Fraktionsvorsitzende Rainer Marschan, deutlich.
Eine Neubewertung sämtlicher Steuerobjekte sei ein immenser bürokratischer Aufwand. Dass die von den Verfassungsrichtern gesetzte Frist bis 2024 eingehalten werden könne, sei nicht anzunehmen. Dennoch erachte man eine Besteuerung nach dem Verkehrswert für die gerechteste Lösung, bei der die Kommune über den Hebesatz dann die Möglichkeit erhalte, auch künftig das örtliche Gesamtvolumen der Grundsteuer in Höhe der heutigen Größenordnung zu gestalten, so Rainer Marschan weiter.